Eine Teilnahme bzw. eine Händlerregistrierung an der SIX Structured Products Exchange AG setzt immer eine Teilnahme bzw. Registrierung an der SIX Swiss Exchange voraus.
Durch die Teilnehmerschaft an der SIX Structured Products Exchange AG entstehen dem Teilnehmer keine zusätzlichen Teilnehmerschafts- und Anbindungskosten.
Weitere Informationen zum Zulassungsprozess können Sie aus dem untenstehenden Link entnehmen.
http://www.six-swiss-exchange.com/participants/participation/types/participant/procedure_de.html
Eine aktuelle Liste der Handelsteilnehmer finden Sie hier.
Die Teilnehmer von SIX Swiss Exchange bzw. von SIX Structured Products Exchange AG sind gemäss Ziffer 17 Handelsreglement von SIX Swiss Exchange bzw. Ziffer 16 Handelsreglement von SIX Structured Products Exchange AG verpflichtet, jährlich einen Revisionsbericht ihrer externen Revisionsstelle betreffend Einhaltung ausgewählter Bestimmungen aus dem Regelwerk von SIX Swiss Exchange bzw. von SIX Structured Products Exchange AG bei der SIX Exchange Regulation, Abteilung Enforcement & Compliance, einzureichen. Die für die Durchführung der Prüfungsarbeiten massgebenden Vorgaben sowie Erläuterungen können dem «Leitfaden: Teilnehmerrevision» entnommen werden.
Details zur Teilnehmerrevision sind zu finden unter folgendem Link.